Das Hausnotrufsystem bietet allein stehenden und pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, selbständig und sicher in der eigenen Wohnung zu leben. Wenn Sie im Notfall Hilfe brauchen, genügt ein Knopfdruck, um mit der Hausnotwurfzentrale der Firma "ARGUS Sicherheitsdienst AG" in Eschen verbunden zu werden. Die Notrufzentrale organisiert sofort die nötige Hilfe und die Angehörigen.
Die Kosten belaufen sich auf eine monatliche Hausnotruf-Miete bei ARGUS in der Höhe von CHF 63.-.
Für die Erstinstallation werden pauschal CHF 300.- in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie unter www.hausnotruf.li.
Ihre Ansprechpartner:
Argus Sicherheitsdienst AG
Tel. 377 40 40
www.hausnotruf.li
Die meisten altersgerechten Wohnungen der Gemeinden sind als Service-Wohnungen in der Nähe eines LAK-Hauses (Alters- und Pflegeheim) konzipiert, so dass zusätzliche Dienstleistungen, wie Waschservice, Mahlzeiten, etc. dazu gebucht werden können. In der Gemeinde Balzers werden diese Leistungen durch die Lebenshilfe Balzers ermöglicht.
Schaan
Die Gemeinde Schaan stellt verschiedene Angebote «Wohnen für Senioren» zur Verfügung, darunter auch 11 altersgerechte Wohnungen in unmittelbarer Nähe zum LAK Haus St. Laurentius. Über freie Wohnungen informiert die Gemeinde jeweils aktuell über ein Wohnungsinserat; Bewerbungen sind nur auf diese Inserate möglich.
Vaduz
Die Gemeinde Vaduz verfügt in der St. Florinsgasse 18, direkt über dem LAK Haus St. Florin, über 9 altersgerechte Wohnungen. Grundsätzlich erlaubt die Struktur des Hauses ein selbstständiges Wohnen und Leben, es können bei Bedarf spezifische Leistungen gemäss Leistungsverzeichnis der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK), Haus St. Florin, in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Vaduz.
Triesen
Die Bürgergenossenschaft verfügt an der Landstr. 315 über neun Wohnungen, welche in Kooperation mit der Gemeinde Triesen an Senioren vermietet werden. Die Wohnungen befinden sich in Zentrumsnähe und der unmittelbaren Nachbarschaft zum LAK-Haus St. Mamertus und eignen sich hervorragend für ältere Ehepaare oder ältere Alleinstehende. Bei Interesse oder für Beratungen steht die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Triesen zur Verfügung, T 399 36 71.
Balzers
Die Gemeinde Balzers vermietet in der Strasse „Elgagass“, in unmittelbarer Nähe zum Pflegeheim Schlossgarten der Lebenshilfe Balzers, zwölf altersgerechte Wohnungen. Die Wohnungen sind auf die Bedürfnisse der älteren Menschen abgestimmt und nicht nur behindertengerecht, sondern auch altersgerecht gestaltet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Balzers.
Eschen
Die Gemeinde Eschen verfügt über mehrere Wohnungen im «Haus der Gesundheit», die für ältere Personen (AHV Bezieher), wohnhaft in der Gemeinde, sehr gut geeignet sind. Bewerbungen können an die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde gerichtet werden.
Das «Haus Sozialfonds Kreuz» ist ein Generationenhaus mit barrierefreien Servicewohnungen. Bewerbungen können an die Ing. Bau AG Immobilien in Vaduz gerichtet werden.
Der Verein Lebenshilfe Balzers bzw. das Pflegeheim Schlossgarten bietet eine Tagesbetreuung auch für dementiell veränderte Menschen an. Das LAK-Haus St. Florin in Vaduz bietet ebenfalls ein Tagespflegeangebot (inkl. der Möglichkeit eines Abhol- und Bringdienstes) an, was eine optimale Entlastung für pflegende Angehörige oder Betreuungspersonen bietet. Ihre Ansprechpartner: Lebenshilfe Balzers Unterm Schloss 80 9496 Balzers Tel. 388 13 13 www.lebenshilfe-balzers.li Case Management der LAK
Haus St. Florin St. Florinsgasse 16 9490 Vaduz Tel. 239 12 25
www.lak.li
Weitere Informations-Stellen:
Verein für Menschen mit Demenz in Liechtenstein Im Malarsch 4 9494 Schaan Tel. 230 34 45 oder 793 34 45 www.demenz.li Tageszentrum für Menschen mit Demenz «Wiitsicht» Hugobühlstrasse 1 9472 Grabs Tel. 081 / 771 50 01 www.wiitsicht.ch
Das Ferienpflegeangebot richtet sich an Personen, welche für eine kurze Zeit die Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Dadurch wird es auch möglich, dass sich pflegende Angehörige eine temporäre Auszeit für ihre anspruchsvolle Aufgabe nehmen. Für die Inanspruchnahme von Ferienpflege empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. Alle Anfragen betreffend Ferienbetten sind zu richten an das Case Management der LAK oder an die Lebenshilfe Balzers.
Ihre Ansprechpartner: Case-Management der LAK Haus St. Florin St. Florinsgasse 16 9490 Vaduz Tel. 239 12 25 www.lak.li Lebenshilfe Balzers Unterm Schloss 80 9496 Balzers Tel. 388 13 13 www.lebenshilfe-balzers.li
Momentan beträgt die Grundtaxe in den Heimen für die Langzeitpflege CHF 111.- pro Tag. Das sind pro Monat ca. CHF 3‘400.-. Hier sind das Zimmer mit Dusche/WC, Mobiliar, Vollpension, Bett- und Frotteewäsche, die private Wäsche sowie die Grundreinigung inbegriffen. Aufwendungen für den Arzt werden durch die Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für die Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Da diese Tarife nicht kostendeckend sind, übernehmen das Land und die Gemeinden die Restfinanzierung für die Pflege. Falls die bezogene AHV-Rente nicht für die Begleichung der Pensionskosten ausreicht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen (EL) zu beantragen. Ist ein eigenes Vermögen vorhanden, so wird dieses bei der Prüfung des Anspruchs auf EL berücksichtigt. Genauere Informationen zu den anfallenden Kosten erhalten Sie beim Case-Management der LAK oder bei der Lebenshilfe Balzers. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern oder auf den Webseiten der Organisationen.
Genaueres zu weiteren finanziellen Fragen kann unter der Rubrik «Finanzen» entnommen werden. Ihre Ansprechpartner: Case-Management der LAK Haus St. Florin St. Florinsgasse 16 9490 Vaduz Tel. 239 12 25 www.lak.li Lebenshilfe Balzers Unterm Schloss 80 9496 Balzers Tel. 388 13 13 www.lebenshilfe-balzers.li
Ja, alle Pflegeheime stehen für alle Liechtensteiner zur Verfügung. Sowohl die Lebenshilfe Balzers mit dem Pflegeheim Schlossgarten als auch alle Häuser der LAK erbringen Pflege- und Betreuungsleistungen. Neben dem stationären Bereich bietet sowohl die LAK als auch das Pflegeheim Balzers Ferienpflege und eine Tagesbetreuung an.
Beide Organisationen stellen ihr Angebot auf ihrer jeweiligen Webseite vor.
Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
Bahnstrasse 20
9494 Schaan
Tel. 236 48 10
o
Lebenshilfe Balzers Unterm Schloss 80 9496 Balzers Tel. 388 13 13 www.lebenshilfe-balzers.li
Informationen und kompetente Beratungen erhalten Sie bei:
Negele Orthopädie
Landstrasse 310
9495 Triesen
Tel. 392 40 82
Mail
www.orthopädie-negele.li
Ein in Liechtenstein zugelassener Rechtsanwalt. Eine entsprechende Liste finden Sie unter www.rak.li.
Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. In der Praxis wird dies in einfachen Fällen zwar oft so gehandhabt. Juristisch gesehen ist dies aber nicht möglich. Es können also Situationen entstehen, wo es eine gesetzliche Vertretung braucht, damit eine Entscheidung getroffen werden kann. Fehlt diese Vertretungsmacht, bleibt oft nur die Variante, ein Sachwalterschaftsverfahren zu eröffnen bzw. einen Sachwalter zu bestellen.
Quelle: Seniorenmagazin 60PLUS, Interview mit Josef Thaler vom Sachwalterverein, Autor: W.Ospelt, Ausgabe Nr.3/ Oktober 2017
Die Vorsorgevollmacht wird ganz individuell nach ihrer Lebenssituation erstellt. Sie kann konkrete Einzelfälle behandeln und genaue Handlungsanweisungen geben, zum Bsp. die Organisation und Überwachung der Pflege und Betreuung, die Verwaltung einer Liegenschaft, der Umzug in ein betreutes Wohnen, etc.
Zu beachten ist, dass viele Banken eigene Konto-/Depotvollmachten verlangen und eine Vorsorgevollmacht unter Umständen nicht anerkennen. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Hausbank.
Die Vorsorgevollmacht kann auch Gesundheitsangelegenheiten enthalten. So kann der Vollmachtgeber Ärzte und Pflegepersonal von der Verschwiegenheitspflicht entbinden, damit der Beauftragte die notwendigen Informationen über den Gesundheitszustand erhält. Es kann festgelegt werden, dass der Beauftragte in ärztliche Massnahmen einwilligen darf bzw. diese untersagt. In diesem Fall muss die Vorsorgevollmacht aber zwingend vor einem Rechtsanwalt oder bei Gericht errichte werden.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist eine Vorsorgevollmacht gültig wenn sie eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Da dies in der Praxis eher unwahrscheinlich ist, gilt für die nicht eigenhändig geschriebene, also mit dem Computer oder mit der Schreibmaschine getippte Vollmacht dass diese von drei unbefangenen Zeugen gemeinsam mit dem Vollmachtgeber unterschrieben werden muss. Wir empfehlen aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht beizuziehen. Ähnlich wie bei der Errichtung eines Testamentes werden dadurch mögliche Fehler bzw. Missverständnisse in der Formulierung ausgeräumt. Werden in der Vorsorgevollmacht auch medizinische Angelegenheiten, Veränderung des Wohnortes (z.B. Heimunterbringung) oder weitreichende finanzielle Angelegenheiten (z.B. Verkauf der Liegenschaft) geregelt, so muss diese zwingend vor einem Rechtsanwalt oder vor Gericht errichtet werden. Die Vorsorgevollmacht wird im Zentralen Vertretungsverzeichnis beim Fürstlichen Landgericht registriert. Das Wirksamwerden der Vollmacht durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses wird ebenfalls beim Fürstlichen Landgericht registriert. Der Bevollmächtigte erhält dann eine Bestätigung über die Wirksamkeit der Vollmacht und kann damit nach Aussen seine Legitimation bestätigen.
Zum Thema Vorsorgevollmacht bietet der Sachwalterverein eine allgemeine Beratung an. Der Ratsuchende erhält Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Formvorschriften und dem Vorgehen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht.
Die Mitarbeiter des Sachwaltervereins erstellen keine Vorsorgevollmachten, können aber mit den Ratsuchenden den konkreten Anlassfall besprechen und ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben.
Kontakt:
Sachwalterverein
An der Halde 3, 9495 Triesen
Tel. +423 399 30 90,
Ja, einkommensschwache Versicherte können Prämienverbilligung beantragen. Zuständig dafür ist das Amt für Soziale Dienste. Anspruch auf Prämienverbilligungen haben alle Personen, welche in Liechtenstein versichert sind und deren massgeblicher Erwerb die nachstehend aufgeführten Erwerbsgrenzen nicht überschreiten: Alleinstehende Personen CHF 65‘000.- Ehepaare / Lebenspartner CHF 77‘000.- Der steuerpflichtige Erwerb setzt sich dabei zusammen aus dem steuerpflichtigen Erwerb gemäss Ziff. 15 der Steuererklärung abzüglich Sollertrag gemäss Ziff. 14.6, zuzüglich Rente und Kapitalleistungen der betrieblichen Personalvorsorge sowie zuzüglich 5 % des Reinvermögens gemäss Ziff. 6 der Steuererklärung. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss pro Einzelperson eingereicht werden. Ansprechpartner: Amt für Soziale Dienste Postplatz 2 Postfach 63 9494 Schaan Tel. 236 72 62
www.llv.li
E-Mail:
Das Amt für Soziale Dienste (ASD) erteilt Auskünfte und bietet Beratungen bei sozialen, materiellen und sozialrechtlichen Problemstellungen an, insbesondere in Sozialhilfesachen sowie psychosozialen und erziehungsbezogenen Fragestellungen. Ansprechpartner: Amt für Soziale Dienste Postgebäude 9494 Schaan Tel. 236 72 72 www.llv.li
Amt für soziale Dienste
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass unter Umständen auch ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung besteht. Ihre Ansprechpartner:
AHV/IV/FAK Anstalten Gerberweg 2 9490 Vaduz Tel. 238 16 16 www.ahv.li Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege Herrengasse 30 9490 Vaduz Tel. 233 48 48
www.fachstelle.li
Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege Informations- und Beratungsstelle Alter (IBA) Jakob Gstöhl, Leiter der IBA Austrasse 13 9490 Vaduz Tel. 230 48 01 www.seniorenbund.li
Seit dem 1. Januar 2010 besteht in Liechtenstein die Möglichkeit, für häusliche Betreuung und Pflege einen staatlichen Unterstützungsbeitrag zu erhalten. Dies ist ein Beitrag an die Ausgaben für die häusliche Betreuung von Personen, die dauernd betreuungs- oder pflegebedürftig sind. Das Betreuungs- und Pflegegeld ist eine Sachleistung des Staates, wo nur die tatsächliche Betreuung und Pflege finanziert wird. Es ist eine Vorauszahlung und erfordert eine genaue Abrechnung Ende des Jahres. Eventuell müssen ausbezahlte Leistungen an die AHV zurückbezahlt werden. Ferienaufenthalte und Aufenthalte in Spital oder Pflegeheime sind sofort zu melden und werden vom Pflegegeld abgezogen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: - Zivilrechtlicher Wohnsitz in Liechtenstein - Gesundheitliche Beeinträchtigung von voraussichtlich mehr als 3 Monate - Die Hilfe Dritter ist in erheblichem Ausmass zur Bewältigung der alltäglichen Lebensverrichtungen notwendig - Die Unterstützung von Dritten wird entlohnt (dies ist auch bei einer Betreuung/Pflege durch Angehörige möglich) Die Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege nimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über das Betreuungs- und Pflegegeld folgende Aufgaben wahr: - Abklärung der Betreuungs- bzw. Pflegesituation bei Personen, die zu Hause betreut oder gepflegt werden - Erstellung eines Betreuungs- und Pflegekonzeptes - Zuweisung der anspruchsberechtigten Person zu einer Leistungsstufe - Durchführung von Abklärungen und Kontrollen vor Ort Anmeldeformulare und weitere Informationen sind abrufbar unter www.fachstelle.li für häusliche Betreuung und Pflege oder unter www.ahv.li. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass unter Umständen auch ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung besteht. Ihre Ansprechpartner: AHV/IV/FAK Anstalten Gerberweg 2 9490 Vaduz Tel. 238 16 16 www.ahv.li Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege Herrengasse 30 9490 Vaduz Tel. 233 48 48
Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege
Informations- und Beratungsstelle Alter (IBA) Jakob Gstöhl, Leiter der IBA Austrasse 13 9490 Vaduz Tel. 230 48 01 www.seniorenbund.li
Es gibt in Liechtenstein im Moment drei Angebote zur "Vorbereitung auf die Pensionierung":
- Die LIHK bietet für die Mitarbeiter/innen ihrer Mitglieder einen jährlich stattfindenden Kurs
- Die IBA organisiert für die Gemeindeangestellten des Landes in regelmässigen Abständen einen solchen Kurs
- Die Erwachsenenbildung Stein Egerta bietet ebenfalls Vorbereitungs-Kurse für Angestellte und selbständig Tätige an
Es wird grundsätzlich empfohlen, die Kurse zusammen mit dem Partner/der Partnerin zu besuchen.
Kontaktadressen:
LIHK, Vaduz, www.lihk.li
IBA, Vaduz, www.seniorenbund.li
Stein Egerta, Schaan, www.steinegerta.li